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Jens Gäbert

Jens Gäbert ist seit 1978 als Rechtsanwalt insbesondere im Betriebsverfassungsrecht tätig. Er befasst sich heute fast ausschließlich mit der Entwicklung von Handlungskonzepten für Betriebsräte und leistet die hierzu notwendige anwaltliche Unterstützung in Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Sein spezieller Arbeitsschwerpunkt ist die Umsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen. Hier ist er an fast allen Entscheidungen des BAG zu Mitbestimmungsrechten seit dem Jahr 2004 maßgeblich beteiligt und kann als bester anwaltlicher Kenner der Materie bezeichnet werden.

Weitere Schwerpunkte sind Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitfragenl, EDV-Systemen und Sozialplänen, ebenso wie die Klärung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung, des Gehaltsmanagements und der betrieblichen Lohngestaltung.

Als langjähriger Referent im DGB Bildungszentrum Hamburg führt er zu allen Sachgebieten des Betriebsverfassungsrechts auch betriebsspezifische Schulungen für Bettriebsratsgremien durch - insbesondere auch in seinem Fachgebiet der Mitbestimmung im Gesundheitsschutz.

Veröffentlichungen liegen vor zu betriebsverfassungsrechtlichen Rechts- und Umsetzungsfragen.

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