Sie sind hier: Presse
Zurück zu: Startseite
Allgemein: Impressum Datenschutzerklärung

Suchen nach:

Presse und Aktuelles

In der Rubrik "Presse und Aktuelles" informieren wir Sie in unregelmäßgen Abständen über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen. Diese Rubrik wird nach und nach aufgebaut, die jüngste Information finden Sie in der ersten Registerkarte.

Diskriminierung einer Erzieherin

Pressemitteilung „Diskriminierung einer Erzieherin wegen Tragens eines islamischen Kopftuchs“ [111 KB]
Klaus Bertelsmann
Verstoß gegen „Neutralität“ Kita will Kopftuch verbannen [241 KB]
Taz 07.12.2018
Kita kündigt Erzieherin wegen Kopftuchs [263 KB]
Welt 07.12.2018
Hamburger Kita kündigt Erzieherin wegen Kopftuchs [186 KB]
Hamburger Morgenpost 07.12.2018
Hamburger Kita kündigt Erzieherin, weil sie Kopftuch trägt [218 KB]
Hamburger Abendblatt 07.12.2018

BAG und EuGH Diskriminerung durch die Diakonie

Das erste Karlsruher Nein? [175 KB]
Frankfurter Allemeine Zeitung 02.05.2019
Pressemitteilung des BAG [174 KB]
Kirche darf bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen [1.634 KB]
Spiegel 25.10.2018
Bundesarbeitsgericht zwingt Kirchen zur Öffnung [129 KB]
Süddeutsche Zeitung 25.10.2018
Pressemitteilung des EuGH [164 KB]

Befristung BVerfG 3-Jahres-Grenze

Pressemitteilung des BVerfG [175 KB]

Hafenbetriebsverein Lübeck 2016-2018

Das Ende des Hafenbetriebsvereins [813 KB]
Lübecker Nachrichten Online 29.09.2018
Urteil am Arbeitsgericht [217 KB]
Lübecker Nachrichten Online 13.01.2017
Lübecks Hafen vor der Zerreißprobe [359 KB]
Lübecker-Hafenrundschau 24.08.2016
Kein sicherer Hafen [54 KB]
taz 18.06.2014

Flughafen Lübeck 2015/2016

Aufruhr am Lübeck Airport [178 KB]
Lübecker Nachrichten 19.06.2014
Nervenkrieg am Flughafen [172 KB]
Nachrichten Online 19.06.2014

Zeitverträge Post

Nach 88 Zeitver trägen erhält Postbotin feste Stelle [52 KB]
SPIEGEL-ONLINE 13.06.2014
Zustellerin erkämpft nach 88 Zeitverträgen Festvertrag [24 KB]
shz 13.06.2014

Stellenausschreibung und Leiharbeit - 2013

Am 15.10.2013 hat der 1. Senat des BAG eine wichtige Entscheidung zu innerbetrieblichen Stellenausschreibungen getroffen (1 ABR 25/12).

Nach § 93 BetrVG sind Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, innerbetrieblich auszuschreiben, wenn der Betriebsrat dies vorher generell verlangt hat. Die Honeywell Bremsbelag GmbH in Glinde tat dies nicht mit der Begründung, die Leiharbeitnehmer sollten nur für einige Wochen oder Monate, also kürzerfristig, eingesetzt werden - dann müssten sie nicht ausgeschrieben werden.

In dem vom RA-Büro Bertelsmann & Gäbert für den Betriebsrat der Firma geführten Verfahren hat das BAG jedoch festgestellt, "dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, Arbeitsplätze auszuschreiben, die sie vorübergehend mit Leiharbeitnehmern zu besetzen beabsichtigt". Dies erfolgte in Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegend en Beschluss des LAG Schleswig-Holstein (v. 29.2.2011 - 6 TaBV 43/11). Nunmehr ist klar: Alle Arbeitsplätze müssen ausgeschrieben werden, wenn der Betriebsrat dies verlangt hat.

Der nächste Schritt wird folgen: Das Vorgehen gegen solche "innerbetrieblichen Stellenausschreibungen", die mitteilen, dass die ausgeschriebene Tätigkeit nujr in Leiharbeit erflgen soll und man sich nur bei den entsprechenden Leiharbeitsfirmen - zu den schlechten Bedingungen dort - bewerben könne.

Neues zur Leiharbeit - 2013

Viele Betriebsräte versuchen mit ihren Mitteln, Leiharbeit im Betrieb möglichst zu verhindern oder zu reduzieren. Dies richtet sich insbesondere gegen solche Leiharbeit, die nicht nur zeitlich kurze Bedarfsspitzen abdeckt, sondern stattdessen neben der Stammbelegschaft eine selbständige „entliehene Belegschaft“ schaffen soll.

Unser Büro führt für verschiedene Betriebsräte entsprechende Verfahren: Ausgangspunkt dazu ist jeweils, dass Betriebsräte dem Antrag des Arbeitgebers auf Einstellung von Leiharbeitnehmern die Zustimmung verweigern mit der Begründung,

- dass es sich nicht nur um “vorübergehenden“ Einsatz von Leiharbeitnehmern handelt
- und ggf. dass die innerbetriebliche Stellenausschreibung sich nur auf Leiharbeitsverhältnisse bezieht („sucht im Wege der Arbeitnehmerüberlassung …“…

Nunmehr hat das BAG in seiner Entscheidung vom 10.7.2013 langerwartet entschieden, dass ein Recht des Betriebsrates besteht, die Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern mit dem Argument zu verweigern, dass diese nicht nur „vorübergehend“ eingesetzt werden sollen. Das BAG hat den Verstoß gegen § 1 Absatz 1 S. 2 AÜG in der seit Dezember 2011 veränderten Fassung als Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nummer 1 BetrVG anerkannt.

Einzelheiten können aus der beiliegenden Pressemitteilung Nummer 46/13 des BAG [12 KB] entnommen werden.

Der 7. Senat des BAG lässt die Frage offen, welche Rechtsfolgen sich aus diesem Verstoß für das Rechtsverhältnis der einzelnen Leiharbeitnehmer zum Entleiher ergeben - nach unserer Auffassung entsteht hier unmittelbar ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und dem Entleiherbetrieb. Offen bleibt auch noch die genaue Abgrenzung des Begriffs “vorübergehend“. 

Immunität von Diplomaten - 2011

- gegen alles Recht? Unser Fall in Berlin
Das Grundgesetz gewährt einen effektiven Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen - aber anscheinend nicht für alle: eine Indonesierin, die 17 Monate lang in Berlin in einer Form moderner Sklaverei im Privathaushalt eines saudi-arabischen Diplomaten festgehalten wurde, soll keine Lohnforderung und keinen Schadensersatz durchsetzen können: § 18 des Gerichtsverfassungsgesetzes gewährt Diplomaten Immunität, also Verschonung von jeglicher Rechtsverfolgung durch Geschädigte.
Im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte soll unser Büro versuchen, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern.
Lesen Sie dazu
1) Artikel aus "DER SPIEGEL" vom 27.06.2011 [1.695 KB]
2) Artikel der taz (Ausgabe Bund) vom 27.6.2011 [130 KB]
3) Bericht der Deutschen Welle vom 27.06.2011 [57 KB]
4) Legal Tribune Online vom 24.08.2012 [68 KB]

Kündigung wegen Heirat

Heirat führt zu Glückwünschen, manchmal auch zur Scheidung. Und im Einzelfall sogar zur Kündigung, wie im Falle des Ingenieurs M. Blase. Nach knapp vier Jahren Leiharbeit bei der Autoflug GmbH in Rellingen (bei Pinneberg) war er als Angestellter von der Autoflug übernommen worden und machte seine bisherige Arbeit weiter - einen Monat nach Übernahme kam die Kündigung. Begründung: er habe eine Chinesin geheiratet und sei nunmehr ein Sicherheitsrisiko.
Beim LAG Schleswig-Holstein haben wir das Verfahren für den Kollegen gewonnen.
Lesen Sie dazu
Artikel aus der taz (Ausgabe Nord) vom 24.06.2011 [116 KB]

Lohndiskriminierung Männer/Frauen

Bericht von Heike Haarhoff in der taz 05.07.2007 Teil 1 [155 KB]
Bericht von Heike Haarhoff in der taz 05.07.2007 Teil 2 [114 KB]
Bericht Hamburger Abendblatt - Verfahren beim Arbeitsgericht [54 KB]