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Abmahnungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Kündigungen sind normalerweise – bis auf sehr extreme Fälle - nicht ohne „Vorwarnung“ möglich. Insbesondere ist es bei verhaltensbedingten Kündigungen (also wegen vertragswidrigen Verhaltens oder z.B. schlechter Arbeitsleistung) im Normalfall so, dass der Kündigung eine oder mehrere Abmahnungen vorausgegangen sein müssen. Einige Grundinformationen zu Abmahnungen und dem eventuellen Vorgehen dagegen sollen hier gegeben werden.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns!

Ihr Team des Rechtsanwaltsbüros
Bertelsmann & Gäbert