Unser Büro "Arbeitsrecht für Arbeitnehmer"

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in individualrechtlichen Bereichen (also für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sind insbesondere folgende:

  • Wir beraten Sie vor Abschluss von Arbeitsverträgen und helfen Ihnen bei einer sinnvollen Ausgestaltung der Konditionen.
  • Wir informieren Sie bei Problemen mit Versetzungen, Eingruppierungen und Umgruppierungen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
  • Wir beraten Sie im Falle einer Kündigung ebenso wie bei dem Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir führen für Sie das Kündigungsschutzverfahren zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes, geben Auskunft über die möglichen Auswirkungen beim Arbeitsamt und überprüfen Ihre Ansprüche auf Abrechnung ausstehender Gehälter ebenso wie Ihr Zeugnis.
  • Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitsamt sowie bei der Durchsetzung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei den Rentenversicherungen.
  • Wir helfen Arbeitnehmer/innen bei Durchsetzung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Rechte ebenso wie bei Sicherung von tariflichen Ansprüchen aller Art.
  • Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Mutterschutz, zu Elternzeit, zum Jugendarbeitsschutz und Schwerbehindertenrecht zur Verfügung.
  • Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen - auch vor dem Europäischen Gerichtshof - zu Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern und des EG-Sozialrechts.


Unsere Tätigkeitsschwerpunkte in kollektivrechtlichen Bereichen (also für Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften) sind insbesondere folgende

  • Wir stehen Betriebsräten in allen rechtlichen und praktischen Fragen der Betriebsratsarbeit wie z.B. der Durchsetzung von Sachmitteln, Schulungen und der Sicherung von Mitbestimmungsrechten ebenso wie bei Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen zur Seite. Zur Sicherung von Mitbestimmungsrechten gehören dabei insbesondere Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen.
  • Die Vertretung von Betriebsräten umfasst in allen Bereichen natürlich auch die Interessenvertretung von Gesamt- und Konzernbetriebsräten sowie Euro-Betriebsräten.
  • Wir verfügen (leider) über jahrzehntelange Erfahrungen zur Unterstützung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen, also bei der Erstellung von Sozialplänen und den Verhandlungen über einen Interessenausgleich in den verschiedensten Branchen.
  • Wir begleiten Betriebsräte bei der Einführung neuer Technologien im Betrieb - gleich ob Telefonanlagen, Kontrolleinrichtungen oder SAP. Wir sichern die Durchsetzung der Bestimmungen über den Datenschutz und helfen bei der Gestaltung der Anforderungen an Bildschirmarbeit.
  • Unser Büro bietet - an die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Betriebsrates angepasste - Schulungen zu allen Bereichen des Arbeitsrechts an, die notwendige Kenntnisse i.S.d. § 37 VI BetrVG vermitteln. Ein Schwerpunkt der Schulungstätigkeit liegt neben den von allen durchgeführten Schulungen zum Individualarbeitsrecht und zum BetrVG selbst im Bereich Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilung (Jens Gäbert), bei Arbeitszeitfragen und beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Klaus Bertelsmann).
  • Wir beraten verschiedene Gewerkschaften durch Gutachten und Durchführung von Veranstaltungen. Zudem sind wir im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten der Gewerkschaften selbst tätig. In Individual- und Beschlussverfahren vertreten wir Individualmandanten und Betriebsräte im Auftrag der Gewerkschaften ebenso wie wir im Anschluss an den gewerkschaftlichen Rechtschutz die Vertretung beim BAG übernehmen.