6. Annahme einer neuen Stellung?

Während eines Kündigungsschutzprozesses kann man natürlich eine neue Position bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird allerdings auf die eventuell später festgestellten Nachzahlungsverpflichtungen des alten Arbeitgebers angerechnet.

Auch bei der Frage der Annahme neuer Arbeit müssen Details und taktische Überlegungen im Einzelfall mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt besprochen werden.