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Dr. Jürgen Kühling war zuletzt 12 Jahre lang Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, seit Sommer 2001 ist er Rechtsanwalt. Er hat früher als Richter am Verwaltungsgericht und am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet, als Wirtschaftsjurist und als Ministerialbeamter. Von 1989 bis 2001 war er Richter des BVerfG, dort u.a. für das Arbeitsrecht zuständig. Er hat z.B. an den Entscheidungen zum Nachtarbeitsverbot, zum Kündigungsschutzrecht, zum Arbeitskampfrecht und zum Betriebsrentenrecht als Berichterstatter mitgewirkt.

Am Bundesverwaltungsgericht hat er in dem (damals) für Bau-, Planungs-, Wasser- und Bergrecht zuständigen 4. Senat gearbeitet.

In unserem Büro arbeitet er insbesondere an Gutachten für Gewerkschaften, weiterhin berät er Betriebs- und Personalräte und vertritt sie in Einigungsstellen. Von Jürgen Kühling liegt eine Vielzahl von Veröffentlichungen vor.