Berndt Bildstein ist seit 1992 als Rechtsanwalt im individual- und betriebs- verfassungsrechtlichen Bereich tätig. Aufgrund vorangegangener langjähriger Tätigkeit in einer Entwicklungsabteilung eines größeren Betriebes (und als Mitglied des Betriebsrates) sowie der abgeschlossenen Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt verfügt er über umfangreiche praktische Erfahrungen aus den Bereichen betriebliche Organisationslehre, Personalplanung/Personalmanagement, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsstrategien und deren Folgen. Ein weiterer seiner Schwerpunkte ist die für das Kündigungsschutzrecht wichtige Problematik der Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern im Rahmen der sozialen Auswahl.
