Aktuell

In der Rubrik "Aktuell" informieren wir Sie in unregelmäßgen Abständen über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen. Diese Rubrik wird nach und nach aufgebaut, die jüngste Information finden Sie jeweils an oberster Stelle.


Sommerhitze durch Betriebsvereinbarung regulieren

- Die Stellschrauben zur Wärmeentlastung
Maßnahmen zur Wärmeentlastung sind erforderliche Maßnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 ArbSchG, die der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG unterliegen. Die nachfolgende Betriebsvereinbarung ist lediglich ein Beispiel, wie die gesetzlichen Vorgaben in Form einer Betriebsvereinbarung umgesetzt werden können. Die Betriebsvereinbarung ist erzwingbar (also über die Einigungsstelle durchsetzbar), muss allerdings an die jeweiligen betrieblichen Anforderungen angepasst werden.
Unser Büro, das über eine langjährige Beratungspraxis in Gesundheitsschutzfragen verfügt, leistet hierbei gern Hilfestellung.
In jedem Fall gilt - der nächste Sommer kommt bestimmt

Lesen Sie dazu
1) AiB Oktober 2011, S. 579
2) Betriebsvereinbarung


Immunität von Diplomaten

- gegen alles Recht? Unser Fall in Berlin
Das Grundgesetz gewährt einen effektiven Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen - aber anscheinend nicht für alle: eine Indonesierin, die 17 Monate lang in Berlin in einer Form moderner Sklaverei im Privathaushalt eines saudi-arabischen Diplomaten festgehalten wurde, soll keine Lohnforderung und keinen Schadensersatz durchsetzen können: § 18 des Gerichtsverfassungsgesetzes gewährt Diplomaten Immunität, also Verschonung von jeglicher Rechtsverfolgung durch Geschädigte.
Im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte soll unser Büro versuchen, diesen unhaltbaren Zustand zu ändern.

Lesen Sie dazu
1) Artikel aus "DER SPIEGEL" vom 27.06.2011
2) Artikel des taz (Ausgabe Bund) vom 27.6.2011
3) Bericht der Deutschen Welle vom 27.6.2011


Heirat führt zur Kündigung?

- Normalerweise nicht - aber bei der Firma Autoflug.
Heirat führt zu Glückwünschen, manchmal auch zur Scheidung. Und im Einzelfall sogar zur Kündigung, wie im Falle des Ingenieurs M. Blase. Nach knapp vier Jahren Leiharbeit bei der Autoflug GmbH in Rellingen (bei Pinneberg) war er als Angestellter von der Autoflug übernommen worden und machte seine bisherige Arbeit weiter - einen Monat nach Übernahme kam die Kündigung. Begründung: er habe eine Chinesin geheiratet und sei nunmehr ein Sicherheitsrisiko.
Beim LAG Schleswig-Holstein haben wir das Verfahren für den Kollegen gewonnen.

Lesen Sie dazu
1) Artikel aus der taz (Ausgabe Nord) vom 24.6.2011
2) Artikel der shz vom 25.6.2011


(Interview aus GIP 2010, April)

Einsicht für Betriebsräte in die Bruttoentgeltlisten


Diskriminierung wegen der Religion

- Stiftung Alsterdorf, Hamburg
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung wegen der Religion - allerdings mit etlichen Ausnahmen. Darf die Stiftung Alsterdorf, die der Diakonie angeschlossen ist, für alle ihre Beschäftigten die Zugehörigkeit zur evangelischen Religion verlangen? Darf eine neuapostolische Beschäftigte, die Heilerziehungshelferin ist, wegen ihrer Religion entlassen werden?

Lesen Sie dazu
1) Pressemitteilung unseres Büros vom 7.9.2009, zudem
2) die Artikel der taz Hamburg
vom 1.2.2009
vom 20.8.2009
und vom 30.9.2009.


Diskriminierung bei der Einstellung:

2-Monats-Frist zur Geltendmachung EG-Widrig?
Bei einer eventuellen Diskriminierung bei der Einstellung muss man innerhalb von 2 Monaten nach Rücksendung der Bewerbungsunterlagen seine Ansprüche geltend machen - sonst verfällt der Anspruch. Diese Frist ist im Vergleich zu sonstigen Fristen zur Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen besonders kurz.
Unhd, so RA. Bertelsmann, verstößt gegen EG-Recht. Dazu:
Pressemitteilung unseres Büros vom 8.6.2009.


Verstösst Zwangspensionierung

mit 65 gegen EG-Recht?
In praktisch allen Tarifverträgen und auch vielen Betriebsvereinbarungen ist die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 65 (demnächst nach und nach ansteigend auf 67) enthalten. Wieso sollte das nicht altersdiskriminierend sein?
Nun ist der FAll beim Europäischen Gerichtshof - hier finden Sie etwas dazu:
Pressemitteilung des Büros vom 15.1.2009.



Die eine Einigungsstelle zum Themenbereich Arbeitszeiterfassung für Oberärzte wurde durch Beschluss der Einigungsstelle gegen die Stimmen der Arbeitgeberseite abgeschlossen.


DRK-SCHWESTERN ALS ARBEITNEHMERINNEN?

Für den Betriebsrat des Asklepios-Westklinikum in Hamburg-Rissen führen wir seit Jahren verschiedene Verfahren um das Thema, ob die dort tätigen DRK-Schwestern als Arbeitnehmerinnen zu gelten haben oder nicht (entgegen der BAG-Rechtsprechung). Zur Zeit (Sommer 2008) ist beim LAG Hamburg eines der Verfahren anhängig. In ver.di-publik hat Inken Petersen einen Artikel dazu („Der bizarre Unterschied“) in der Ausgabe Oktober 2007 geschrieben (www.publik.verdi.de/2007/ausgabe_10).


Hier verfällt bares Geld...

ANTIDISKRIMINIERUNG: Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gibt es noch jede Menge Diskriminierungen, gegen die Betriebsräte und auch Gewerkschaften vorgehen können. Anregungen dazu finden Sie in dem Beitrag "Hier verfällt bares Geld", Aufsatz von Dr. Klaus Bertelsmann in "Mitbestimmung", dem Magazin der Hans-Böckler-Stiftung, 12/2007, Seite 46.


Lohndiskriminierung von Frauen

Zum Thema Lohndiskriminierung von Frauen und den neuen Möglichkeiten des Betriebsrates, gegen Diskriminierungen unter Nutzung des neuen AGG vorzugehen, finden Sie hier einiges:

1) unsere Pressemitteilung vom 2.7.2007,

2) zudem den großen Bericht von Heike Haarhoff in der taz vom 5.7.2007 Teil 1 und Teil 2 und

3) den Bericht über das Verfahren beim Arbeitsgericht aus dem Hamburger Abendblatt vom 6.7.2007.


Wer sehr intensiv einsteigen möchte: ein langer Aufsatz von Klaus Bertelsmann zum Thema ist hier auf unserer home-page unter der Rubrik „Aufsätze“ zu finden. Der Aufsatz behandelt intensiv das neue Recht, von Seiten des Betriebsrates nach § 17 II AGG gegen grobe Verstöße des Arbeitgebers gegen das AGG vorzugehen.


Befristete Arbeitsverträge für Beschäftigte ab 52

Zum Thema befristete Arbeitsverträge finden Sie hier ein ausführliches Informationsschreiben von uns an Betriebsräte und den Inhalt der Presseerklärung des BAG vom 26.04.2006.

1) Der Sachverhalt

2) Die Presseerklärung 27/06



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