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Jens Gäbert ist seit 1978 als Rechtsanwalt insbesondere im Betriebsverfassungsrecht tätig. Er befasst sich heute fast ausschließlich mit der Entwicklung von Handlungskonzepten für Betriebsräte und leistet die hierzu notwendige anwaltliche Unterstützung in Einigungsstellen und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören die Erstellung von Sozialplänen, Abschluss von Betriebsvereinbarungen über EDV-Systeme (speziell SAP) und z.B. zu Arbeitszeitfragen, ebenso die Klärung von Fragen der betrieblichen Altersversorgung, des Gehaltsmanagements und der betrieblichen Lohngestaltung.
Als besonderes Aufgabengebiet bearbeitet Rechtsanwalt Gäbert den Mitbestimmungsbereich Gesundheitsschutz unter dem Aspekt der Verbesserung von Arbeitsbedingungen (menschengerechte Gestaltung der Arbeit).
Seit 1973 ist er als Referent am DGB-Bildungszentrum in Hamburg tätig, zudem führt er eine Vielzahl von firmenspezifischen Schulungen für Betriebsratsgremien durch. Veröffentlichungen liegen vor zu betriebsverfassungsrechtlichen Bereichen.
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