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Barbara Ede ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig, zuerst mit den Schwerpunkten Allgemeines Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht, seit 1992 ausschließlich befasst mit Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und Betriebsräten. Neben der Tätigkeit im Anwaltsbüro war sie langjährig Rechtsberaterin in einer Frauenberatungsstelle und Referentin für Betriebsverfassungsrecht im DGB-Bildungszentrum Hamburg-Sasel und bei Schulungen von Betriebsräten.